Schützen

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Der Wolf (Canis lupus) entwickelte sich während des sogenannten "Wolf Event" zu Beginn des Pleistozän vor etwa 2,5 bis 1,8 Millionen Jahren in Amerika. Wölfe verbreiteten sich global und besiedelten einstmals mehr als die Hälfte der gesamten Landfläche der Erde. Abgesehen vom Menschen, hatte der Wolf unter allen Säugetieren die größte natürliche Verbreitung. In Europa tauchte der Wolf vor etwa 800.000 Jahren auf.

 

Mehrere Millionen Wölfe verschiedener Populationen und Unterarten waren über Hundertausende von Jahren und lange vor dem Menschen integraler Bestandteil der natürlichen Ökosysteme der Erde. Selbst die globale Ausbreitung des Menschen, so auch nach Europa vor etwa 50.000 Jahren und dessen Sesshaftwerdung im Neolithikum vor etwa 15.000 Jahren änderte daran vorerst nichts. Menschen und Wölfe koexistierten. Es entwickelten sich sogar Partnerschaften zum Vorteil beider Arten. Die enge Beziehung zwischen Mensch und Hund zeugt noch heute davon.

 

Dieses Mit- und Nebeneinander von Mensch und Wolf endete leider im Laufe der Zeit. Vor allem ab dem 16. Jahrhundert und beginnend in Europa wurden Wölfe, wie keine andere Tierart, durch den Menschen gnadenlos verfolgt, gejagt, gequält, getötet und vielerorts ausgerottet. Wölfe wurden nun als Konkurrenten um Territorien und Nahrung einer rasant wachsenden menschlichen Bevölkerung betrachtet und verschwanden somit zunehmend aus Europa. Das Verschwinden natürlicher Lebensräume und mangelndes Wissen über Wölfe sowie deren Dämonisierung taten ihr Übriges. So leben aktuell weltweit nur noch geschätzte 180.000 Wölfe, davon etwa 32.500 Tiere in Europa.


Heute sind diese hochsozialen und ökologisch unverzichtbaren Beutegreifer in Europa durch internationale Artenabkommen, nationale sowie EU-Gesetze strengstens geschützt. So wurden in Deutschland im Jahr 2000 seit 150 Jahren zum ersten Mal wieder Wolfswelpen in freier Wildbahn geboren. Seither verbreitet sich der Wolf weiter in Deutschland. Dabei ist die deutsche Bevölkerung überwiegend positiv gegenüber dem Wolf eingestellt. Dennoch bleibt der Wolf zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Insbesondere illegale Tötungen und Verluste durch Autounfälle verdeutlichen die Bedeutung weiterer Schutzmaßnahmen. Dies gilt auch für Brandenburg mit den deutschlandweit meisten Wölfen. Alleine in 2019 registrierte das LfU Brandenburg insgesamt 38 Totfunde, 30 davon durch Verkehrsunfälle und 4 durch illegale Tötungen. Die Dunkelziffer illegaler Tötungen dürfte deutlich höher liegen.

 

Wölfe in Brandenburg noch besser schützen, dafür will unsere "Allianz Wolf Brandenburg" einen substanziellen Beitrag leisten. Wölfe leben wie Menschen in engen Familien und haben ein gleiches Recht auf Lebensraum und ein unbehelligtes, artgerechtes Leben. Familien "stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung", so Artikel 6 der Grundrechte im Grundgesetz. Dies darf nicht länger nur für den Menschen gelten. Einen derart gleichberechtigten Schutz auch von Wölfen und deren Familien betrachten wir als moralische Verpflichtung. So wollen wir gemeinsam in einem Bündnis mit naturaktiven Bürgern, Initiativen, Vereinen, Spendern und anderen engagierten Akteuren sowie verantwortlichen Behörden auf verschiedenen Wegen aktiv und den Gesetzen folgend zum Schutz der Wölfe vor allem in Brandenburg beitragen. Folgende Aktivitäten stehen dabei im Mittelpunkt:


- Regelmäßige Schutzpatrouillen in ausgewiesenen Wolfsterritorien,

- Beschwerden, Strafanzeigen und Klagen gegen Verletzung des Wolfsschutzes,

- Unterstützung bei der Aufklärung illegaler Wolfstötungen,

- Start von Pro-Wolf-Petitionen,

- Herdenschutz mit Siegel für "Prädator-Freundliche Weidetierhaltung",

- Initiativen zur Ausweitung von Wildnis und grünen Korridoren,

- Initiierung des Baus von Grünbrücken über vielbefahrene Straßen,

- Anregung jagdfreier Schutz- und Rückzugsgebiete für Wolf und Wild,

- Schaffung von motorfreien Ruhezonen für Wildtiere.




Schutzstatus des Wolfs


 
Auf europäischer Ebene gehört der Wolf zu den streng geschützten Tierarten. Schon 1979 wurde er in die Berner Konvention - eine Naturschutzvereinbarung aller europäischen Länder - aufgenommen. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union (FFH-Richtlinie, 92/43/EWG) sieht die Durchführung besonderer Schutzmaßnahmen wie die Erstellung und Umsetzung von „Managementplänen“ und die Einrichtung besonderer Schutzgebiete für den Wolf vor. Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beeinträchtigungen von Wölfen sind verboten.

In der DDR war der Wolf eine jagdbare Art, die ab 1984 ganzjährig zum Abschuss freigegeben wurde. Seit der Wiedervereinigung 1990 genießt der Wolf nach dem Bundesnaturschutzgesetz höchstmöglichen Schutz. Bis Ende der 1990er Jahre führten einige Bundesländer den Wolf noch als jagdbare Art mit ganzjähriger Schonzeit. Anschließend unterlag er für mehr als 10 Jahre im ganzen Bundesgebiet nur dem Naturschutzrecht. Seit September 2012 wird der Wolf im Freistaat Sachsen als einzigem Bundesland wieder zusätzlich im Jagdrecht geführt, aber ohne Jagdzeit. Zuständig für den Wolf sind die Fach- und Vollzugsbehörden der Länder.

Der vorsätzliche Abschuss eines Wolfes ist in Deutschland eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet. Für den versehentlichen Abschuss sieht der Gesetzgeber eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten vor. Darüber hinaus sind jagdrechtliche Konsequenzen wie der Entzug des Jagdscheines oder ein Verbot der Jagd möglich.

© Hans-Holger Liste

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